Sie sind Rettungsassistent*in mit mehr als fünf Jahre Berufserfahrung und möchten Notfallsanitäter*in werden?
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2.1 Ergänzungsprüfungen nach Fallgruppe 1
Unter die Fallgruppe Ergänzungsprüfung 1 (EP 1) fallen diejenigen Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes mindestens fünf Jahre als Rettungsassistentin oder Rettungsassistent tätig waren. Diejenigen, die unter diese Regelung fallen, dürfen dann Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter werden, wenn sie bis zum 31.12.2023 eine staatliche Ergänzungsprüfung ablegen und bestehen.
Für den Ep1 Lehrgang stehen noch 4 Plätze zur Verfügung, für das Vollexamen stehen noch 3 Plätze zur verfügung1